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Recht des Arbeitnehmers auf Lohnabrechnung: Der Arbeitgeber hat die Pflicht für einen korrekten und pünktlichen Ablauf der Lohn- und Gehaltsabrechnungen gegenüber dem Mitarbeiter, Finanzamt, Krankenkassen, Rentenversicherungsträgern und sonstigen Behörden.
Ab 1. Januar 2010 trat die Entgeltbescheinigungsverordnung (EBeschV) in Kraf tund hat damit nocheinmal die gesetzlichen Bestimmungen verändert.
Stets auf dem aktuellen Stand ohne Mehrkosten: Unsere Software unterliegt ständig Funktionserweiterungen und einer permanenten Anpassung an gesetzliche Änderungen. Die Software wird regelmäßig ITSG-geprüft und verfügt über die Zulassung zum elektronischen Meldeverfahren/Datenträgeraustausch (ELSTER, dakotaag, ELENA
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